Die Grenze im Revierpark - Was ist eigentlich Residenzpflicht?

Besuche von Verwandten und Freunden, der Gang zum Arzt, wenn man krank ist, Teilnahme an politischen Demonstrationen, das Training im Fußballverein..... für Deutsche ganz selbstverständliche Tätigkeiten. Nicht jedoch für Flüchtlinge, wenn sie für diese Tätigkeit eine Grenze überschreiten müssen, nämlich die Grenze eines Regierungsbezirks. Als Flüchtling braucht man dafür eine Genehmigung der zuständigen Ausländerbehörde. Dadurch wird man in der Gestaltung seines Lebens von anderen abhängig. Wer ohne Erlaubnis eine Bezirksgrenze überschreitet und dabei kontrolliert wird, wird bestraft. Dazu muß man übrigens genau wissen, wo diese Bezirksgrenzen verlaufen. Ein Beispiel aus dem Ruhrpott Spazieren gehen kann strafbar sein. Denn genau durch den Revierpark Vonderort verläuft die Grenze zwischen zwei Regierungsbezirken, dem Regierungsbezirk Düsseldorf und Münster, die Stadtgrenze zwischen Oberhausen und Bottrop. Diese Grenze darf von Flüchtlingen nicht überschritten werden. Praktisch heißt das, Flüchtlinge aus Bottrop oder Essen dürfen z.B. nicht ins Freibad nach Vonderort, geschweige denn ins Centro. Was für Osterfelder völlig normal ist, zum Markt oder Einkaufen nach Bottrop zu fahren, kann für Flüchtlinge aus Osterfeld eine Geldstrafe und bei Wiederholung die Abschiebung bedeuten. Speziell für Flüchtlinge und Ausländer gibt es viele Auflagen, wie sie ihren Alltag zu gestalten haben. Eine davon ist die Residenzpflicht. Offiziell werden für die Residenzpflicht unter anderem folgende Gründe genannt: Die Flüchtlinge sind für das Asylverfahren, die Sozialverwaltung und für das Arbeitsamt besser erreichbar. In dieser offiziellen Begründung stecken aber schon sehr viele Widersprüche. Es ist für die Flüchtlinge praktisch nicht möglich zu arbeiten. Das Asylverfahren findet in dem Ort statt, in dem sie gemeldet sind. Die Auflagen in Form der Residenzpflicht haben mit dem Asylverfahren nichts zu tun. Und weiter: Die öffentliche Sicherheit und Ordnung ist dadurch besser geschützt. Das Sicherheitsargument entlarvt ein diskriminierendes und ausländerfeindliches Vorurteil: Flüchtlinge sind potentiell kriminell, die unter Kontrolle gehalten werden müssen. Eine politische Betätigung, die sich in der Praxis nicht allein auf den Regierungsbezirk beschränkt, wird quasi unmöglich. Denn die Flüchtlinge werden bestraft, wenn sie es wagen über die Residenzgrenze hinaus zu politischen Versammlungen oder Veranstaltungen gehen. Egal ob es dabei um die Situation in ihren Heimatländern geht oder um ihre Behandlung hier in Deutschland. Durch diese Auflagen, die Residenzpflicht, werden Flüchtlinge kriminalisiert. Im letzten Jahr fand in Jena ein Kongreß von Flüchtlingen statt, doch selbst einige der Organisatoren erhielten keine Genehmigung daran teilzunehmen. Daher hat die Karawane für Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen beschlossen gegen die Residenzpflicht zu kämpfen, bis diese abgeschafft ist. Es wird nach Berlin mobilisiert. Vom 17.-19. Mai 2001 sollen Aktionstage in der Hauptstadt stattfinden. Die abschließende Großdemonstration zum Brandenburger Tor steht unter dem Motto: Für die Abschaffung der Residenzpflicht!


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