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Bewegung ist Menschenrecht

Weil Arthur Vardanian das glaubte, sitzt er im Gefängnis

Am 17. Januar 2002 musste sich Arthur Vardanian für vier Monate zum Haftantritt in der JVA Waldeck melden. Verurteilt wurde er wegen der wiederholten Missachtung des Aufenthaltsgebotes des Asylverfahrensgesetzes (Residenzpflicht).

Er ist damit einer der Ersten in der Bundesrepublik die wegen Verstoßes gegen die Residenzpflicht in den Knast gehen müssen. Zu seiner Wegbegleitung und Verabschiedung waren etwa 30 Personen aus ganz Mecklenburg-Vorpommern gekommen. Die Residenzpflicht wurde eingeführt, um AsylbewerberInnen während ihres Verfahrens an einem bestimmten Ort zu binden und so besser überwachen und kontrollieren zu können. Verlassen werden darf der Bereich, der in der Regel einen Landkreis umfasst, nur nach Genehmigung durch die Ausländerbehörde. Diese wiederum erteilt Genehmigungen entweder nur in sogenannten „wichtigen“ Angelegenheiten (Arzt- oder Rechtsanwaltbesuche) oder sehr willkürlich. AsylbewerberInnen sind durch diese Einschränkung unverhältnismäßig in ihrer Bewegungs- und Reisefreiheit eingeschränkt. Sollten sie doch mal ohne Erlaubnis den zugewiesenen Aufenthaltsbereich verlassen, um Freunde zu besuchen, Veranstaltungen wahrzunehmen oder sich auch einfach nur mal eine andere Landschaft ansehen zu wollen, stellt dieses eine Straftat dar, die mit Geldstrafen oder gar, wie in dem Fall von Arthur Vardanian, mit Gefängnis geahndet wird. Arthur Vardanian wurde vom Landgericht Neubrandenburg (AZ  7/II Ns 83 / 00; Amtsgericht NB 2 Ds 283 / 00; Staatsanwaltschaft NB) zu 4 Monaten Gefängnis ohne Bewährung verurteilt. Das Gericht stellte in der Urteilsbegründung fest: „Der Angeklagte ist bislang mehrfach strafrechtlich, auch einschlägig, in Erscheinung getreten“ Aufgezählt wurden im Folgenden dann: a) 30.10.1997 Amtsgericht Bergen/Rügen, vorsätzliches Fahren ohne Führerschein - 10 Tagessätze zu je 10,00 DM (der armenische Führerschein wurde nicht akzeptiert), b) 03.11.1997 Amtsgericht Neubrandenburg, Verstoß in zwei Fällen gegen die Aufenthaltsbeschränkungen § 56 des Asylverfahrensgesetzes - 25 Tagessätze zu je 5,00 DM, a) und b) wurde zusammengefasst zu 30 Tagessätze zu je 5,00 DM c) 05.11.1998 Amtsgericht Neubrandenburg, Verstoß in zwei Fällen gegen die Aufenthaltsbeschränkungen § 56 des Asylverfahrensgesetzes - 3 Monate Freiheitsstrafe zu zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt d) 23.02.2000 Amtsgericht Neubrandenburg, Verstoß gegen die Aufenthaltsbeschränkung § 56 Asylverfahrensgesetz - 2 Monate Freiheitsstrafe, nach Berufung Umwandlung in 60 Tagessätze zu je 10,00 DM. In der Begründung zum Urteil heißt es dann unter anderem: „Die Verhängung einer Geldstrafe war vorliegend nicht mehr ausreichend, da für die Kammer keine hinreichenden Anhaltspunkte erkennbar waren, dass der Angeklagte hierdurch von der Begehung weiterer einschlägiger Straftaten abgehalten werden könnte. „Wegen der „Rückfallgeschwindigkeit“ erschien eine kürzere Freiheitsstrafe „nicht angezeigt“. Weiter wurde formuliert: „In der Berufungsverhandlung hat der Angeklagte nicht den Eindruck vermittelt, dass bei ihm nunmehr die Wahrscheinlichkeit straffreier Führung zukünftig besteht. Auf näheres Nachfragen hat er vielmehr (erneut) sein Unverständnis darüber zum Ausdruck gebracht, dass Gebietsverstöße der vorliegendes Art als kriminelles Unrecht angesehen werden.“ Eine Revision gegen das Urteil wurde vom Oberlandesgericht Rostock (AZ 1 Ss 243/01 I 84/01) abgelehnt. Auf ein Gnadengesuch Arthurs an den Justizminister des Landes Sellering wurde bisher immer noch nicht geantwortet. Es wurde vom Justizminister an die Staatsanwaltschaft zur Bearbeitung übergeben. Wann eine Antwort kommen wird, ist ungewiss. Um den politischen Druck zu verstärken und so Arthur möglichst schnell wieder rauszubekommen, sind Faxe, Anrufe und Mails an die politischen VertreterInnen der Landesregierung-Mecklenburg-Vorpommern ausdrücklich erwünscht. Der stellvertretende Leiter der JVA kündigte offenen Vollzug für Arthur Vardanian an. Veränderungen im Leistungsbezug der Familie wurden durch das Sozialamt des Landkreises Mecklenburg-Strelitz bereits veranlasst.
Monty Schädel

Unterstützungsbriefe an:

  • Familie Arthur Vardanian
    Asylbewerberheim Friedland
    Bauersheimer Weg 9
    17098 Friedland
  • Arthur Vardanian
    JVA Waldeck
    Ortsteil Waldeck
    18196 Dummerstorf

Protestbriefe wegen der Inhaftierung an:

  • Justizminster M-V Herrn
    Erwin Sellering
    Demmlerplatz 1-2
    19048 Schwerin
    Tel: 0385 - 588 0
    Fax: 0385 - 588 3455
    Mail: poststelle@jm.mv-regierung.de

und wegen der Aufrechterhaltung der Residenzpflicht unter SPD und PDS in M-V an:


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