big brother

28.11.2007

Mehr als 13000 Vollmachten hat bisher der Berliner Anwalt Starostik erhalten, um sie bei der Verfassungsbeschwerde gegen Vorratsdatenspeicherung zu vertreten. Heise meldet unterdessen, dass der Greifswalder Verfassungsrichter Helmut Wolf das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Vorratsdaten-Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten für verfassungswidrig hält. Schon bei der bisherigen Praxis riskieren linke Journalisten und ihr Umfeld Freiheitsstrafen und jahrelange Überwachung, wie das Beispiel von Andrej Holm belegt.
In den bisher offen gelegten Ermittlungsakten tauchen Namen von über 2000 Menschen auf, berichtet der Telegraph. Das alles wegen eines Artikels, der 1998 in dem Oppositionsblatt aus der DDR erschien. Inzwischen ist Andrej Holm, der Verfasser des Artikels auf freiem Fuß, denn nicht der Inhalt sondern ganze 9 Worte machten ihn für die Bundesanwaltschaft zum Terroristen. 9 Worte, die auch in Bekennerschreiben der "Militanten Gruppe" auftauchen. Haltlose Vorwürfe führten zur Beschattung und zu einem Angriff auf freie Pressearbeit ohne gleichen. Redakteure wurden mit Beugehaft unter Druck gesetzt, widerstanden aber. Es wurden auch Stasiakten über DDR-Oppositionelle bei den Ermittlungen genutzt.
Heute wurde indessen der Terrorismusvorwurf gegen drei weitere Personen, die vom Generalbundesanwalt der "Militanten Gruppe" zugerechnet werden, vom Bundesgerichtshof fallengelassen. Sie sollen versucht haben, in Brandenburg/Havel drei Lkw der Bundeswehr in Brand zu setzen. Die Beschuldigten waren durch observierende Polizeikräfte in unmittelbarer Tatortnähe festgenommen worden. Die an den Fahrzeugen angebrachten Zündvorrichtungen hatten noch rechtzeitig entfernt werden können, schreibt der Bundesgerichtshof. Die "Militante Gruppe" könne lediglich als kriminelle Vereinigung angesehen werden. Die von ihr bereits begangenen und beabsichtigten Taten seien nach der Art ihrer Begehung - auch unter Berücksichtigung ihrer Frequenz und Folgen – nicht geeignet, die Bundesrepublik Deutschland im Sinne des Gesetzes erheblich zu schädigen.
Die Bundesrepublik Deutschland steht wegen der Auslandseinsätze der Bundeswehr in der Kritik zahlreicher antimilitaristischer Initiativen. Nur noch 29 % der Bevölkerung Deutschlands sind für diese Einsätze, schreibt die FAZ.